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Informationen zu Schneellast auf Dächern

Hohe Schneelasten können bei Dächern zu einer Gefährdung der Statik eines Gebäudes führen. Bei Erreichen oder Überschreiten der rechnerisch angesetzten Schneelast sollte ein Dach geräumt werden. Besonders bei größeren Objekten wie Firmen oder Schulen sollte man die Schneelast im Auge behalten und rechtzeitig reagieren, damit es nicht zu den oben genannten Folgen kommt. Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, soll das Dach vom Schnee geräumt werden. Die Wetterdienste warnen über Rundfunk, Fernsehen, Internet und Presse vor starken Schneefällen und – verwehungen.

Bei solchen Wetterwarnungen sollte man sich Gedanken machen, ob man das Dach vorsorglich von Altschnee befreit oder ob das Dach mit dem vorhandenen Altschnee noch in der Lage ist, den angekündigten Schneezuwachs schadlos aufzunehmen.

 

Foto: Benjamin Nolte

Der Wohnungsinhaber bzw. Firmeninhaber ist zunächst mal selbst für die Beseitigung der Schneelast verantwortlich. Oftmals wird aber zu lange damit gewartet. Und meistens ist es dann zu spät.

Wenn man selbst nicht in der Lage ist sein Dach vom Schnee zu befreien sollte neben einem Statiker auch einen Dachdecker hinzuziehen. Speziell Dachdeckerfirmen, die zu dieser Jahreszeit sicherlich keine Hochkunjuktur haben, können Ihnen bei der Räumung eines von Schneelast betroffenen Daches Material für die Sicherung Ihrer Helfer zur Verfügung stellen oder noch besser, beauftragen Sie ihn gleich damit die Räumungsarbeiten durchzuführen. Die Mitarbeiter dieser Firmen sind es schliesslich gewohnt, in diesen Höhen mit entsprechendem Sicherungsgerät zu arbeiten.

Auf Grund der aktuellen Wetterlage haben wir Ihnen einige Tipps und Informationen zusammengestellt damit Sie sich in Zukunft auf vergleichbare oder ähnliche Winterverhältnisse besser vorbereiten können.

Grundsätzlich gilt es, bei der Schneeräumung einige Dinge zu beachten:

  • Der Einsatz der Schneelastbefreiung stellt grundsätzlich keine Aufgabe der Feuerwehr oder anderen Hilfsorganisationen dar
  • Helfer vor dem Betreten des Daches sensibilisieren auf besondere Gefahren (Blitzschutzleitungen als Stolpergefahren, verdeckte Lichtkuppeln und Schächte, ...)
  • Räumen eines Daches nur mit entsprechenden zugelassenen Sicherungsgeräten durchführen
  • Nicht mit zu vielen Helfern auf dem Dach aufhalten (Schneelast und zusätzlich Personenlasten). In den wenigsten Fällen wird es möglich sein, ungesichert und mit einer großen Anzahl von Helfern auf den Dächern zu arbeiten.
  • Personenansammlungen auf dem Dach sind generell zu verhindern
  • Keine zusätzlichen Geräte mit Gewichten auf das Dach bringen (große Schneefräsen, ...)
  • Räumstreifen nur mit einer Person beginnen, nach zwei geräumten Metern kann eine weitere Person in den Räumstreifen unterstützen!
  • Feldweise räumen (erstellen Sie sich einen Räumplan) unter Berücksichtigung der Tragkonstruktion (Baufachberater oder Statiker hinzuziehen)
  • Beim Räumen des Daches darauf achten, dass hierdurch keine anderen Bereiche unnötig belastet werden (tieferliegende Flachdächer, ...) oder Schnee unnötig angehäuft wird
  • Überprüfen der Abflussmöglichkeiten von Tauwasser
  • Das Räumen von Dächern ist eine körperliche Arbeit, denken Sie auch an Gefahren wie Unterkühlungen, Dehydration und stellen Sie den Helfern warme  Getränke und Verpflegung zur Verfügung

 

Hier noch weitere Informationen zur Berechnung von Schneelasten:

 

Wo ist die zulässige Schneelast geregelt?

Die Schneelast, die beim Standsicherheitsnachweis für ein Gebäude angesetzt wird, ist in der Norm DIN 1055-5 „Lastannahmen für Bauten - Verkehrslast; Schneelast und Eislast“ geregelt. Sie ist in der DIN-Norm in kN/m2 (Kilonewton pro Quadratmeter) angegeben. Die DIN-Norm wird von Zeit zu Zeit überarbeitet und den neuesten Erkenntnissen, z. B. den aktuellen Schneemessdaten, angepasst. Bei alten Gebäuden können deshalb andere Schneelasten berücksichtigt worden sein als nach der heute gültigen Ausgabe der DIN-Norm. Die Schneelast kann mit der DIN 1055-5 für jeden Standort eines Gebäudes in Abhängigkeit von der Schneelastzone und der Geländehöhe ermittelt werden. Dabei werden auch die Dachneigung und die Dachform berücksichtigt. Diese Schneelast wird zugleich auch als die zulässige Schneelast für ein Gebäude bezeichnet, die nicht überschritten werden soll. Eine zulässige Schneelast von z. B. 1 kN/m2 bedeutet, dass 100 kg Schnee, bezogen auf einen m2 Grundrissfläche des Daches (Projektion auf die Waagrechte), zulässig sind. Eine gewisse Überschreitung der zulässigen Schneelast wird - ebenso wie die Alterung sowie geringfügige Abweichungen bei der Planung und Herstellung des Gebäudes - durch entsprechende Sicherheiten beim Standsicherheitsnachweis berücksichtigt.

Wo findet man die für das Dach zulässige Schneelast?

Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis für das Gebäude entnommen werden. Hilfsweise können Auskünfte über die zulässige Schneelast bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde oder einem Ingenieur- oder Architekturbüro eingeholt werden. Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmte Schneelast ausreichend dimensioniert ist, oder sind für das Gebäude keine statischen Unterlagen mehr vorhanden, sollte man sich an ein Ingenieur- oder Architekturbüro wenden.

Warum ist nicht die Schneehöhe, sondern das Schneegewicht maßgebend?

Pulverschnee ist leichter als Nassschnee und Nassschnee ist leichter als Eis. Der Grund dafür ist, dass Schnee in seinen verschiedenen Zustandsformen unterschiedlich dicht gelagert und daher verschieden schwer ist. Das Schneegewicht kann also stark variieren und damit Dächer unterschiedlich stark belasten.

Beispiele:

• 10 cm frisch gefallener Pulverschnee wiegen etwa 10 kg/m2.

• 10 cm Nassschnee kann bis zu 40 kg/m2 wiegen.

• Eine 10 cm dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 kg/m2 und ist damit fast so schwer wie 10 cm hoch stehendes Wasser, das 100 kg/m2 wiegt.

 

Die Beispiele zeigen, dass man nicht allein von der Schneehöhe auf das Schneegewicht schließen kann.

 

Wann kann sich bei einer Schneeauflage auf dem Dach Eis bilden?

Bei einer Schneeauflage auf dem Dach kann es zu Eisbildung kommen, wenn das Dach ungenügend gedämmt ist oder wenn bestimmte klimatische Bedingungen gegeben sind, z. B. wenn sich Tau- und Frostperioden abwechseln. Bei Flachdächern besteht infolge defekter, verstopfter oder zu gering dimensionierter Dachentwässerungseinrichtungen zudem die Gefahr, dass Schmelz- und Regenwasser nicht abfließen kann und sich Wassersäcke bilden können. In diesen Fällen muss das Dachtragwerk enorme Lasten – sei es als Wasser oder als Eis – aufnehmen. Eine 1 cm dicke Eisschicht wiegt beinahe soviel wie eine 1 cm hohe Wasserschicht oder 10 cm hoher Pulverschnee. Wassersack- und Eisbildung auf dem Dach sollten daher – wenn möglich - wegen der enormen Tragwerksbelastung vermieden werden.

 

Wann soll das Dach von einem Fachmann überprüft werden?

Nach einem Winter mit hohen Schneelasten und langer Verweilzeit des Schnees auf dem Dach empfiehlt es sich, den Zustand des Dachtragwerks von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Dachkonstruktion bereits erkennbare Schäden wie Verformungen, Risse und lockere Verbindungen aufweist.

 

Was kann vor Winterbeginn getan werden?

Vor dem Winter kann es ratsam sein, den Zustand des Dachtragwerks zu kontrollieren und erforderliche Wartungsarbeiten, z. B. Überprüfen der Funktionstüchtigkeit und ggf. Reinigen der Dachentwässerungseinrichtungen, Kontrolle der Schneefangeinrichtung, durchzuführen.

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