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Leckage an Gastank sorgt für langwierigen Feuerwehreinsatz

Am Freitag, den 31.05.2019 wurde die Feuerwehr Lennestadt gegen 22 Uhr zu einer gemeldeten Gasausströmung nach Lennestadt – Oberelspe alarmiert. An einem freistehenden Gastank, mit einem Fassungsvermögen von 5000 Litern, war es zu einer Leckage gekommen. Die Feuerwehr ging mit einem Trupp unter Atemschutz und einem Gasmessgerät zur Erkundung vor. Am Gastank konnte der vorgehende Trupp deutliche Geräusche des Abströmens feststellen. Auch das mitgeführte Gasmessgerät bestätigte einen erhöhten Gasanteil in der Umgebungsluft.

Zusätzlich stellte sich bei der Erkundung heraus, dass der Gastank komplett mit Flüssiggas gefüllt war. Die Feuerwehr sperrte den betroffenen Bereich weiträumig ab, schieberte die Gasleistung zum Gebäude ab und bereitete einen Löschangriff vor. Zeitgleich wurden weitere Messungen im Absperrbereich durchgeführt. Um die Leckage abdichten zu können, wurde ein Gas-Wasserinstallateur zur Einsatzstelle angefordert. Ein Abdichten war jedoch nur provisorisch und somit nicht vollständig möglich. Parallel nutzte man die erste Stufe des „Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystems“ (TUIS) zur telefonischen Beratung der Einsatzleitung. 130 Unternehmen der chemischen Industrie aus Deutschland und Österreich unterhalten dieses gemeinsame Unterstützungssystem, wo rund um die Uhr Experten telefonisch erreicht werden können, um über den fachgerechten Umgang mit Chemikalien Auskunft zu erteilen. Diese Hilfe kann ausschließlich von autorisierten Stellen wie beispielsweise der Feuerwehr oder der Polizei angefordert werden. Um ein weiteres unkontrolliertes Ausströmen ausschließen zu können, musste eine Fachfirma zum Abpumpen des Flüssiggases zur Einsatzstelle bestellt werden. Die Feuerwehr sicherte den Bereich bis zum Eintreffen der Fachfirma weiterhin großräumig ab und konnte den Einsatz gegen kurz vor 6 Uhr beenden. Im Einsatz waren die Einheiten Oberelspe, Oedingen, Elspe und Grevenbrück sowie die Polizei. Zur Ursache der Leckage kann die Feuerwehr keine Auskunft erteilen.

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